23.07.2021 Sanierungserfolge bei mehreren UDI-Gesellschaften – Schneller Fortschritt bei Gruppeninsolvenz in Eigenverwaltung

Die Sanierung verschiedener UDI-Gesellschaften schreitet zügig voran, nachdem diese im Oktober 2020 von der auf Restrukturierung spezialisierten Düsseldorfer Dalasy GmbH übernommen wurden. Aufgrund einer neuen, höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Nachrangdarlehen waren Insolvenzverfahren für mehrere Emittentinnen von Nachrangdarlehen zwingend erforderlich, da die Vorgaben für die qualifizierten Nachrangklauseln auch rückwirkend deutlich erhöht wurden, ohne dass für die älteren Emissionen ein Bestandsschutz anerkannt wurde. Ziel des neuen Managements und des eingesetzten Restrukturierungsteams war es daher, die Insolvenzverfahren sinnvoll zu steuern, die Verfahren zu beschleunigen und die Kosten der Verfahren zu minimieren.

Diese Ziele konnte durch mehrere Lösungsansätze erfolgreich umgesetzt werden:

So wurde für alle Verfahren die Zuständigkeit des Konzerngerichtsstandes beantragt und bewilligt. Dies ermöglichte im Wesentlichen einen Gleichlauf der Verfahren. Aufgrund der professionellen Vorbereitung der Anträge und einer entsprechenden Kommunikation im Vorfeld der Verfahren konnte erreicht werden, dass in allen Verfahren vom Gericht ein identisch zusammengesetzter vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt und derselbe vorläufige Sachwalter eingesetzt wurde.

Dr. Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kanzlei Reinhart - Kober - Großkinsky – Braun, Tauberbischofsheim, erläutert: „Die angestrebte Sanierung erleichtert dies enorm, da damit verfahrensübergreifend auch eine Strategie für die Sanierung der UDI-Gesellschaften insgesamt möglich wird. Das Restrukturierungsteam arbeitet mit dem Gläubigerausschuss und dem vorläufigen Sachwalter maximal transparent zusammen. In einem hohen Tempo konnte deshalb bereits vor Eröffnung der Verfahren sehr viel für die Sanierung erreicht werden.“

Außerdem bietet die angeordnete Eigenverwaltung zahlreiche Vorteile bei einer angestrebten Sanierung. So ist die Eigenverwaltung in den allermeisten Fällen deutlich kostengünstiger als die Regelverwaltung und die Verfahrenslaufzeit kürzer. Dr. Braun sieht noch weitere Vorteile: „Beim Eigenverwaltungsverfahren können Themen eng und schnell mit dem Sachwalter abgestimmt werden und so eine konsensuale Lösung gefunden werden, die gleichwohl alle insolvenzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Zudem kann der Insolvenzplan im Eigenverwaltungsverfahren sehr gut abgestimmt und umgesetzt werden, weil die beteiligten Gläubigerausschüsse und der Sachwalter frühzeitig mit dem Planvorhaben befasst werden und dies nach entsprechender Abstimmung meist die Gewähr dafür bietet, dass der Plan Akzeptanz bei Gericht und den Gläubigern findet. Häufig ist damit – wie bei den UDI-Gesellschaften – ein ganz wesentlicher Sanierungsbaustein bereits im vorläufigen Verfahren abgearbeitet.“

Für maximale Transparenz und Überwachung hatte das UDI-Restrukturierungsteam dem Gericht freiwillig vorgeschlagen, einen Gläubigerausschuss einzusetzen. Dieser begleitet das Insolvenzverfahren, überwacht das Verfahren neben dem Insolvenzverwalter und dem Gericht zusätzlich. Der Gläubigerausschuss ist u.a. mit einer der bekanntesten Kapitalmarktkanzleien besetzt. Am Ende muss die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen. Ein Regelinsolvenzverfahren verzichtet hingegen grundsätzlich auf das Organ des Gläubigerausschusses.

Dr. Braun ergänzt: „Die Insolvenz in Eigenverwaltung stellt ein Insolvenzverfahren dar, an dessen Zulässigkeit höhere Anforderungen gestellt werden als dies in einem Regelinsolvenzverfahren der Fall ist, wobei für Insolvenzverfahren bereits ohnehin sehr strenge Maßstäbe gelten. Oft ist die Insolvenz in Eigenverwaltung vorteilhafter für die Gläubiger als die Regelinsolvenz, da niedrigere Kosten anfallen und damit eine höhere Quote zur Ausschüttung gelangt. Zudem nimmt ein unabhängiger vom Gericht eingesetzter Sachwalter eine strenge Kontrolle der Eigenverwaltung vor, während zugleich die Expertise der Geschäftsführung erhalten bleibt.“