10.11.2021 Sanierung der UDI Gruppe auf Kurs

Erste Gläubigerversammlungen bestätigen mit großer Mehrheit den vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner. Gläubigerausschuss auf fünf Mitglieder vergrößert.

Am Freitag, 05. November 2021, fanden die ersten Gläubigerversammlungen zu zwei insolventen Emittentinnen von Nachrangdarlehen vor dem Amtsgericht Leipzig statt. Die Versammlungen betrafen die Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins III und V. Vor rund 40-50 Gläubigern und Gläubigervertretern erstattete der Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner aus Dresden sehr ausführlich Bericht. So erläuterte er die Unternehmensstrukturen, die Ursachen, die zur Insolvenz geführt hatten, und die vorhandenen Vermögenswerte - im Wesentlichen Forderungen aus Darlehensverträgen.

Mit breiter Zustimmung wurden die Gläubigerausschüsse von bisher drei auf künftig fünf Mitglieder in beiden Verfahren erweitert: Den Ausschüssen gehören nun die Rechtsanwälte Peter Mattil (Kanzlei Mattil, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, München), Prof. Dr. Georg Streit (Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf/München; Dozent für Sanierung und Insolvenzrecht an der Universität Mannheim), Nikolaus F.X. Lutje (Bergdolt Rechtsanwälte, München), Sascha Schiller (Schiller & Gloistein Rechtsanwälte, Bremen) und Dr. Stephan Greger (Dr. Greger & Collegen, Regensburg) an. Alle Mitglieder wurden mit großer Mehrheit gewählt. Der Gläubigerausschuss ist somit durch erfahrene und hoch kompetente Gläubigervertreter besetzt, die zudem in den Verfahren die Mehrheit der Gläubiger vertreten. Mitglieder im Gläubigerausschuss sind zu strenger Vertraulichkeit verpflichtet, weil sie zahlreiche Interna des insolventen Unternehmens erfahren. Auch vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass ein selbständiger Journalist aus Oberbayern, der sich ebenfalls für den Gläubigerausschuss bewarb, die anwesenden Gläubiger und Stimmrechtsvertreter nicht überzeugen konnte, so dass seine Kandidatur deutlich fehlschlug.

Der Versuch eines einzelnen Anwalts aus Berlin, den Insolvenzverwalter abzuwählen und durch einen anderen, im Berichtstermin nicht anwesenden Insolvenzverwalter auszutauschen, scheiterte ebenso deutlich. Obwohl der Anwalt in einem Artikel einer namhaften überregionalen Tageszeitung für ein solches Vorgehen geworben hatte, konnte er keinen weiteren der anwesenden Gläubiger oder Stimmrechtsvertreter von dieser Vorgehensweise überzeugen.

Die Nachrangdarlehen der betroffenen Gesellschaften waren in den Jahren 2011 bis 2015 von UDI vermittelt worden. In der jüngeren Rechtsprechung erhöhte der BGH in Urteilen zu Nachrangdarlehen anderer Marktteilnehmer deutlich seine Anforderungen an die Darstellung von Nachrangklauseln. Von dieser veränderten Rechtsprechung sind zahlreiche in früheren Jahren vermittelte Nachrangdarlehen betroffen, so auch bei UDI. Hier ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Frühjahr 2021 die Rückabwicklung mehrerer Nachrangdarlehen an, was zur Insolvenz der Gesellschaften führte.

Vor dem Amtsgericht Leipzig folgen nun am 12. November sowie am 03. und 10. Dezember zusätzliche Berichtstermine für weitere Nachrangdarlehen derselben Produktserie aus den Jahren 2011 bis 2015 - UDI Energie Festzins II, IV, VI, VII, VIII und IX. Die Emittentinnen hatten die Gelder langfristig in Energieprojekte ausgereicht. Nach den Abwicklungsanordnungen der BaFin hatte Rainer Langnickel, der die UDI-Gruppe mit seiner Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH mit dem Ziel der weiteren Restrukturierung und Sanierung im Oktober 2020 übernommen hatte und seither leitet, zunächst Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Um von Beginn der Verfahren an die Transparenz in den Verfahren zu steigern und die Gläubiger in die Verfahren einzubeziehen, wurden bereits mit Antragstellungen dem Gericht die Einrichtung von Gläubigerausschüssen vorgeschlagen, wenngleich diese rechtlich nicht erforderlich gewesen wären.

Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung konnten zahlreiche Sanierungsziele umgesetzt werden. Dank des initiierten Gruppenverfahrens und des gemeinsamen Gruppengerichtsstandorts wurde ein einheitlicher, verfahrensübergreifend abgestimmter Sanierungskurs im Interesse der Gläubiger ermöglicht. Zugleich konnten umfangreiche Vorbereitungen des eigentlichen Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden. Insgesamt sparte das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und das Gruppenverfahren erhebliche Kosten und Aufwände zugunsten der Gläubiger ein. Zudem blieben während der vorläufigen Eigenverwaltung Synergieeffekte innerhalb der Gruppe erhalten. Aufgrund der erreichten wichtigen Sanierungsziele hatte sich das UDI-Sanierungsteam dazu entschieden, mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen.

 

Über UDI

Über die von der UDI-Gruppe seit 1998 vermittelten Finanzinstrumente konnten zahlreiche von der UDI-Gruppe und meist von Dritten entwickelte Projekte realisiert werden: In Summe 383 Windenergieanlagen, 46 Biogasanlagen und etwa 90 Solarprojekte sowie mehrere nachhaltig gebaute Immobilien. Dabei wurden zum Teil Renditen für Anleger erzielt, die über den ursprünglichen Prognosen lagen. Insgesamt haben knapp 20.000 Kapitalanleger etwa 0,6 Milliarden Euro in KG-Fonds, Vermögensanlagen und Wertpapiere investiert. Viele Finanzinstrumente konnten bereits erfolgreich zurückgezahlt werden. Nachrangdarlehen wurden im Zeitraum 2011 bis 2018 emittiert und vermittelt. Seither wurde das Blind-Pool-Konzept von Nachrangdarlehen zugunsten des Vertriebs von projektbezogenen Wertpapieren abgelöst. Zudem ist die UDI GmbH seither ein vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten (Wertpapieren, Vermögens- und Kapitalanlagen etc.) ausschließlich im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung des Wertpapierinstituts Effecta GmbH, Florstadt, tätig. Seit der Übernahme der UDI-Gruppe durch Rainer Langnickel im Oktober 2020 wird der zuvor gestartete Sanierungsprozess konsequent vorangetrieben und die Unternehmensgruppe neu ausgerichtet.