02.05.2022 Update zum Nachrangdarlehen te Solar Sprint IV: Emittentin des Nachrangdarlehens te Solar Sprint IV in Folge der Insolvenz der MEP-Werke ebenfalls insolvent

Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat im Rahmen ihrer Anlagestrategie, wie diese im von der BaFin gebilligten Emissionsprospekt dargestellt war, das Kapital der Anleger an die damalige MEP Solar Miet & Service III GmbH (seit 2020 firmierend als RexXSPI GmbH, Eckernförde), ausgereicht und damit ein großes Portfolio an PV-Anlagen der MEP Werke GmbH (seit 2019 firmierend als Encopia GmbH) auf Privathäusern finanziert. Beide Gesellschaften befinden sich aufgrund der negativen, rückläufigen Geschäftsentwicklung der Encopia GmbH in Insolvenzverfahren. Aufgrund der durch das Insolvenzverfahren der RexSPI GmbH weiterhin ausbleibenden Rückflüsse und der absehbaren Zahlungsverpflichtungen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG droht dieser kurzfristig die Zahlungsunfähigkeit.

Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat deshalb am 02.05.2022 beim Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Zugleich hat die Emittentin der BaFin eine Mitteilung nach § 11a VermAnlG zur Veröffentlichung zugeleitet, da der Insolvenzantrag geeignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern erheblich zu beeinträchtigen. Wie in den anderen Insolvenzverfahren zu Nachrangdarlehen gehen wir derzeit davon aus, dass die Gläubiger nach dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens zwecks Anmeldung ihrer Forderungen angeschrieben werden. Das UDI-Serviceteam unterstützt unter anderem durch Bereitstellung der umfangreichen Daten seit Monaten intensiv die Insolvenzverfahren.

Update vom 12.05.2022: Die BaFin hat nun die Mitteilung gem. § 11a VermAnlG der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG veröffentlicht. Die veröffentlichte Meldung finden Sie unter diesem Link.