08.06.2021 Informationen für Anleger der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 13 und 14 sowie te energy Sprint I

Mit Geldern aus den Nachrangdarlehen te energy Sprint I, UDI Energie Festzins 13 und 14 wurden in den letzten Jahren Gelder in Immobilienprojekte der te management GmbH ausgereicht. Die te management GmbH hatte im Oktober 2020 diese und zahlreiche weitere Gesellschaften an ein auf Restrukturierung spezialisiertes Unternehmen übertragen. Der neue Eigentümer und sein Restrukturierungsteam intensivieren seither mit Hochdruck die Sanierungsbemühungen. Bis Anfang Juni 2021 ist das Restrukturierungteam aufgrund entsprechend positiver Auskünfte und erhaltener Prognosen der te management GmbH und der Immobilien-Projektgesellschaften davon ausgegangen, dass die Zahlungen der Zins- und Rückzahlungen der ausgereichten Nachrangdarlehen von der te management GmbH und deren Projektgesellschaften auch künftig möglich sind. Anfang Juni wurden die Emittentinnen überraschend informiert, dass die te management GmbH, Aschheim/München, Insolvenz angemeldet hat und die Projektgesellschaften der te management Gruppe bis auf Weiteres nicht die avisierten Zins- und Rückzahlungen tätigen können. Die Emittentinnen haben daraufhin unverzüglich eine entsprechende Mitteilung gemäß § 11a VermAnlG veröffentlicht sowie eine Pressemeldung herausgegeben, die Sie unter www.UDI.de/presse finden.

Rainer Langnickel, Geschäftsführer der Emittentinnen der Nachrangdarlehen: „Die Projektgesellschaften, an die die Gelder bei UDI Immo Sprint Festzins I in der Vergangenheit ausgereicht wurden, wurden bei Übernahme der UDI-Gesellschaften im Oktober 2020 nicht übertragen, so dass wir auf die Prognosen der Drittgesellschaften, d.h. der te management GmbH und ihrer Projektgesellschaften, angewiesen sind. Wir müssen nun aufgrund der neu eingetretenen Situation die Werthaltigkeit der Projekte und der te management GmbH als Zwischengesellschaft und ihre künftige Fähigkeit, Gelder an die Emittentinnen zurückzuzahlen, neu bewerten. Dass die te management GmbH Insolvenz anmelden muss, haben wir nicht erwartet. Wir hatten noch Ende April positive Prognosen für die Emittentinnen der Nachrangdarlehen erhalten. Wir gehen zwar grundsätzlich von einer Werthaltigkeit der Immobilienprojekte der te management-Gruppe aus, müssen die neue Situation nun analysieren und auch im Sinne unserer Anleger/innen alle Möglichkeiten prüfen, die Forderungen der Emittentinnen gegenüber der te management GmbH und ihren Projektgesellschaften durchzusetzen.“

Aufgrund der ausbleibenden Zahlungen der te management GmbH und ihrer Projektgesellschaften und mit Verweis auf die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre sind derzeit Rück- und Zinszahlungen nicht möglich und müssen daher in die Zukunft verschoben werden. Sobald eine (auch nachholende) Zahlung von Rück- und Zinszahlungen wieder möglich ist, werden die Emittentinnen die Anleger/innen informieren. Über den weiteren Verlauf halten wir die Anleger/innen selbstverständlich auf dem Laufenden!

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