08.06.2021 Informationen für Anleger der Nachrangdarlehen UDI Immo Sprint I und II

Die UDI Immo Sprint I GmbH und UDI Immo Sprint II GmbH hatten in den letzten Jahren ihre Gelder in Immobilienprojekte der te management GmbH ausgereicht. Die te management GmbH hatte im Oktober 2020 diese und zahlreiche weitere Gesellschaften an ein auf Restrukturierung spezialisiertes Unternehmen übertragen. Der neue Eigentümer und sein Restrukturierungsteam intensivieren seither mit Hochdruck die Sanierungsbemühungen. Bis Anfang Juni 2021 ist das Restrukturierungteam aufgrund entsprechend positiver Auskünfte und erhaltener Prognosen der te management GmbH und der Immobilien-Projektgesellschaften davon ausgegangen, dass eine zeitnahe Zahlung der noch ausstehenden Zinsen und Rückzahlungen dieser Nachrangdarlehen möglich ist. Anfang Juni wurden die Emittentinnen überraschend informiert, dass die te management GmbH, Aschheim/München, Insolvenz angemeldet hat und die Projektgesellschaften der te management Gruppe nicht die avisierten Zins- und Rückzahlungen tätigen können. Die Emittentinnen haben daraufhin unverzüglich eine entsprechende Mitteilung gemäß § 11a VermAnlG veröffentlicht sowie eine Pressemeldung herausgegeben, die Sie unter www.UDI.de/presse finden.

Rainer Langnickel, Geschäftsführer der UDI Immo Sprint I GmbH und UDI Immo Sprint II GmbH: „Die Projektgesellschaften, an die die Gelder bei UDI Immo Sprint Festzins I in der Vergangenheit ausgereicht wurden, wurden bei Übernahme der UDI-Gesellschaften im Oktober 2021 nicht übertragen, so dass wir auf die Prognosen der Drittgesellschaften, d.h. der te management GmbH und ihrer Projektgesellschaften, angewiesen sind. Wir müssen nun aufgrund der neu eingetretenen Situation die Werthaltigkeit der Projekte und der te management GmbH als Zwischengesellschaft und ihre künftige Fähigkeit, Gelder an die Emittentinnen zurückzuzahlen, neu bewerten. Dass die te management GmbH Insolvenz anmelden muss, haben wir nicht erwartet. Wir hatten noch Ende April positive Prognosen für die beiden Emittentinnen UDI Immo Sprint Festzins I und UDI Immo Sprint Festzins II erhalten. Uns wurde eine zeitnahe Zahlung von Zinsen und Tilgung der für Immobilienprojekte der te management-Gruppe ausgereichten Gelder zugesagt. Wir gehen zwar grundsätzlich von einer Werthaltigkeit der Immobilienprojekte der te management-Gruppe aus, müssen die neue Situation nun analysieren und auch im Sinne unserer Anleger/innen alle Möglichkeiten prüfen, die Forderungen der Emittentinnen gegenüber der te management GmbH und ihren Projektgesellschaften durchzusetzen.“

Aufgrund der aktuellen Situation sind derzeit weder Zins- noch Rückzahlungen möglich. Über den weiteren Verlauf halten wir die Anleger/innen selbstverständlich auf dem Laufenden!

Beim Nachrangdarlehen UDI Immo Sprint I wurden bereits zum 31.12.2020 und zum 01.02.2021 relevante Teile der Anlagesumme zurückgezahlt. Das Nachrangdarlehen UDI Immo Sprint II war zum 30.06.2021 zur Rückzahlung vorgesehen. Aufgrund der ausbleibenden Zahlungen der te management GmbH und ihrer Projektgesellschaften und mit Verweis auf die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre sind derzeit Rück- und Zinszahlungen nicht möglich und müssen daher in die Zukunft verschoben werden. Sobald eine (auch nachholende) Zahlung von Rück- und Zinszahlungen wieder möglich ist, werden beide Emittentinnen die Anleger/innen informieren.

Mehr dazu: