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Änderungen EEG für Biogas 2012
Ab 2012 greift ein neues System der Einspeisevergütung für Biogasanlagen. Damit sollten Fehlentwicklungen aufgrund der bisherigen Vergütungsstruktur für Strom aus Biogasanlagen korrigiert werden. Hier die wichtigsten Änderungen und Details:
Die bisherige Vergütungsregelung führte zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage vor allem nach Mais als Ausgangsrohstoff. Dadurch kam es in manchen Regionen zu einem übermäßigem Mais-Anbau. Das unschöne Wort "Vermaisung" der Landschaft trifft in manchen Regionen durchaus zu. Monokulturen sind schlecht für unsere Landschaft, für die Artenvielfalt und sorgen häufig für eine Auslaugung des Bodens. Schuld daran sind nicht die Biogasanlagen, sondern die verfehlte Förderpolitik. Dies sollte mit der EEG-Änderung korrigiert werden, unter anderem durch eine Mais-"deckelung", nämlich Begrenzung des Maiseinsatzes auf 60 %.
Neue Vergütung, gültig für alle Biogasanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen:
1. Grundvergütung
Alle Biogasanlagen erhalten eine Grundvergütung bis zu 14 Cent/kWh, je nach Anlagengröße und Leistungsklasse.
2. Zusätzliche Einspeisevergütung je nach Einsatzstoffen
- Vergütungsklasse I (Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo), Waldrestholz und Rinde): bis zu 6 Cent/kWh.
- Vergütungsklasse II (Gülle, Mist, Landschaftspflegematerial): bis zu 8 Cent/kWh.
- Vergärung von Bioabfällen: bis 16 Cent/kWh.
Für alle Vergütungssätze gilt: Je größer die Anlagenleistung, desto geringer fällt die Vergütung aus.
Wichtige zusätzliche Änderungen sind:
- Entkoppelung des NawaRo- und des Gülle-Bonus: Das Ausschließlichkeitsprinzip beim Verwenden von NawaRo entfällt.
- Kein Technologie-Bonus für Neuanlagen: Hier gab es bisher für "Impulsgeber für technologische Entwicklungen" bis zu 2 Cent/kWh, diese entfallen ersatzlos.
- Kein KWK-Bonus mehr: Die Wärmenutzung soll durch eine vergütungsfreie Verpflichtung geregelt werden und mindestens 60 % betragen. Neu in Betrieb gehende Anlagen können dieses Ziel über 3 Jahre erreichen, wobei im ersten Jahr mindestens 25 % Wärmenutzung erfolgen muss. Anders als bisher wird nun jedoch der Wärmeeigenverbrauch für die Fermenterheizung hier mit eingerechnet werden.
- Anhebung und Erweiterung des Gasaufbereitungsbonus: Wird das Biogas zu Bioerdgas oder Biomethan aufbereitet, so gibt es eine Zusatzvergütung von bis zu 3 Cent/kWh.
Auch hier gilt: Je größer die Anlage, desto geringer die Zusatzvergütung.
Gerade die letzten zwei Neuerungen begrüßt UDI sehr, da sie in Regelwerk gießen, was wir schon seit längerem bei Biogasprojekten für sinnvoll halten und praktiziert haben.
Ziele der EEG-Neuregelung 2012 für Biogas:
- Effizientere Nutzung der produzierten Bioenergie (Wärmebereich)
- Förderung der dezentralen Nutzung der Bioenergie (75 kW-Biogasanlagen)
- Unterstützung für die Verwendung von Reststoffen (Gülle, Bioabfälle)
Eine tabellarische Übersicht mit allen Sonderregelungen finden Sie hier beim Fachverband Biogas e.V.
UDI hatte bisher in den eigenen Biogasfonds schon Monokulturen durch vertragliche Vorgaben zu Fruchtfolge und Mist-/Gülle-Anteil entgegengewirkt. Auch schauten wir immer auf eine sinnvolle Wärmenutzung. Damit kommt UDI die Neuregelung im EEG entgegen.
Pro und Contra Biogas - wer hat recht?

Die einen sehen Biogas als "den Geheimtipp unter den Erneuerbaren Energien", andere verteufeln Biogasanlagen als Ursache für Monokulturen, steigende Lebensmittelpreise und als Bezieher unsinniger Subventionen. Was stimmt denn nun? Tun Anleger Gutes oder Schlechtes, wenn sie in Biogasanlagen investieren?
Es ist wie häufig: Nicht "schwarz" oder "weiß" ist die richtige Antwort, sondern "Schattierungen von grau". Hier die Fakten:
Monokulturen
Ja, das stimmt, in Biogas-Boom-Regionen können Mais-Monokulturen entstehen. Nicht nur bereits vorhandenes Ackerland, auch Grünland wird umgebrochen, um den Energie-Mais anzubauen ... mit den bekannten negativen Folgen. Mais-Monokulturen sind jedoch ein Widerspruch zu einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft. Um gegenzusteuern ist es wichtig, auf sogenannte Fruchtfolgen zu achten. Das heißt, nicht immer nur Mais, sondern Mais immer im Wechsel mit anderen Feldfrüchten. Ebenso wichtig ist eine regionale Streuung der Biogasanlagen, also kein "Anlagenmoloch", der ein Gebiet dominiert - dadurch würde natürlich auch eine örtlich begrenzte Monokultur geschaffen.
Landwirtschaft - viel Grund, wenig Ertrag
Der Pachtpreis für landwirtschaftliche Nutzflächen steigt, „normale“ Bauern können diesen oft nicht mehr bezahlen. Die konventionelle Landwirtschaft läuft allerdings nur über die Größe – im Gegensatz zur biologischen Landwirtschaft. Ergebnis: Viele landwirtschaftliche Betriebe krebsen am Existenzminimum, obwohl sie bewertungstechnisch Millionäre sind. Selbst Ersatzinvestitionen sind momentan für viele Betriebe unmöglich (z. B. im Landkreis Erding, in Westmittelfranken, im Landkreis Cloppenburg). Hier bietet eine Biogasanlage eine willkommene Einnahmequelle, die das Überleben eines Landwirts durch regelmäßige, fest planbare Einnahmen sicherstellt.
Biogasanlagen als Preistreiber für Lebensmittel?
Darauf möchten wir mit einer Zahl und einer Frage antworten. Die Zahl: 3,8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist 2010 laut Fachverband Biogas mit Maispflanzen genutzt worden, die in Biogasanlagen eingesetzt werden. Das heißt, 96,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird anderweitig genutzt - wie soll hieraus eine Preistreiberei entstehen? Und die Frage, die sich fast aufdrängt: Ist Energie nicht auch ein Lebensmittel? Denn ohne Energie, insbesondere Strom, kann der Mensch von heute in unseren Breiten gar nicht mehr existieren.
Biogas beziehe unsinnige Subventionen
Diese Behauptung stellte das ARD-Magazin PlusMinus am 11. Januar auf. Und argumentierte dann mit großen Lücken und Verallgemeinerungen. So seien Biogasanlagen "schädlich", da sie Monokulturen fördern (siehe oben). Und klimaschädlich, da beim Anbau und der Lagerung von Mais Lachgas entstehen "könne". Und das "könne" bei größeren Mengen einen negativen Einfluss auf das Klima haben. Fazit: Alle Biogasanlagen würden unsinnige Subventionen beziehen. Und genau diese Schlussfolgerung ist falsch! Denn Biogasanlagen, die Monokulturen gegensteuern, oder neben Mais eine größere Menge Mist und Gülle verarbeiten, sind die "Guten". Mist und Gülle sind zum einen sehr energiereich, arbeiten also sehr effektiv in der Biogasanlage. Zum anderen entweicht bei der sonst üblichen Verrottung als Misthaufen klimaschädliches Methangas, das bei der Verwertung in der Anlage vermieden wird. Dünger entsteht bei beidem!
Fazit: Zu einem ausgewogenen Energiemix, der in Zukunft übrigens von allen Parteien geplant und gefordert wird, spielt Biogas neben den anderen Erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Geldanleger können weiterhin mit gutem Gewissen in Biogasanlagen investieren, wenn folgende Punkte erfüllt sind: Mehrere regional gestreute Anlagen statt einer "Riesenanlage", Verwertung von Mist und Gülle neben den nachwachsenden Rohstoffen, Einbezug der örtlichen Landwirte.



